Das Tierschutzgesetz in Italien
Von Sabine Middelhaufe

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Italienreisende von früher noch daran, dass Tierschütz-er vor allem Welpen und Junghunde auf den Wochenmärkten "ausstellten" und zur Adoption anboten. Das Ergebnis kann man sich leicht vorstellen: Kinder quengelten solange, bis Mamma nachgab und sie den süßen kleinen Hund mit Heim nehmen durften. Und da Wochenmärkte in den Städten der traditio-nelle Treffpunkt der Männer aus den umliegenden Dörfern sind, verschwand sicherlich so mancher Jagdhundwelpe auf Nimmerwiedersehen bei Jägern, die ihn dann in der nächsten Jagdsaison ausprob-ierten, bei Versagen weiterreichten, entsorgten oder töteten. Man notierte lediglich die Adresse des Spontan-Adoptanten, erhielt meist eine freiwillige Spende von ihm, legte ihm noch ans Herz, das Tier-chen gut zu behandeln, und das war's.
Natürlich sahen auch die Tierschützer selbst die Fragwürdigkeit dieser Methode ein, und viele Ver-eine lehnten sie ab. Andererseits war Tierschutz damals vor allem ein Wettlauf mit der Zeit. Aufge-griffene Hunde durften nämlich laut Gesetz nach einer bestimmten, kurzen Frist im Auffanglager ge-tötet werden.

1986: Früher wurden herrenlose Hunde auf dem Wochenmarkt zur Adoption angeboten.
Das alles änderte sich 1991, als nach jahrzehntelanger Schlacht der "anima-listi" (Tierschützer) , das Gesetz Nr. 281 endlich die Tötung herrenloser Hunde und Katzen verbot und die Bestandskontrolle durch Sterilisationspro-gramme ihren Anfang nahm.
1993 folgte das Gesetz Nr. 413 mit den Bestimmungen für die Arbeitsver-weigerung aus Gewissensgründen bei Tierversuchen.
2001 erschien das Regionale Gesetz Nr. 16 zum Schutz von Heimtieren (die wörtliche Übersetzung des ital. Begriffes "animali d'affezione" wäre "Liebhabertiere", den ich hier mit "Heimtiere" gleichsetze) sowie der Prävention des Streunertums durch Anmeldepflicht im Heimtierregister, weitere Sterilisationsprogramme, Betreu -ung streunender Hunde in dem Gebiet, in dem sie leben, Schutz streunender Katzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man einen Hundewelpen nicht vor der 8. Lebenswoche von seiner Mutter trennen soll, um seine psychophysi-sche Entwicklung nicht zu gefährden, dass er mit einem komplett und korrekt ausgefüllten Impfpass übergeben werden soll und 60 Tage nach der Geburt

bzw. Übernahme bei der lokalen Gesundheitsbehörde ins Haustierregister eingetragen werden muss. 2004 erweiterte das Gesetz Nr. 189 das Italienische Strafgesetzbuch um folgende Aspekte:
- ein Tier auszusetzen wird erstmals als echte Straftat behandelt, die mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldbuße von 1.000 - 10.000 Euro geahndet wird;
- dasselbe Strafmaß ist vorgesehen, wenn man Tiere unter Bedingungen hält, die mit ihrer Natur nicht vereinbar sind und schweres Leid herbeiführen;
- bestraft wird mit 3-18 Monaten Haft, wer ein Tier durch Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit zu Tode bringt;
- wer ein Tier durch Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit verletzt, d.h. es Quälereien aussetzt oder es zu unzumutbaren Verhaltensweisen, Anstrengungen und Arbeiten zwingt, muss je nach Schwere des Vergehens mit einer Haftstrafe von 3-12 Monaten oder einer Geldbuße zwischen 3.000 und 15.000 Euro rechnen;
- in diesem Sinne sind auch alle Tierkämpfe verboten, und die Veranstalter und Wett-Teilnehmer kön-nen zu einer Haftstrafe von 1-3 Jahren oder Geldbußen von bis zu 160.000 Euro verurteilt werden. Die Strafen werden noch erheblich verschärft, wenn solche Kämpfe unter Beteiligung von Minder-jährigen oder von bewaffneten Personen organisiert und wenn die Kämpfe für den Video Schwarz-markt gefilmt werden;
- verboten sind ferner alle öffentlichen Darbietungen mit Tieren, die bei diesen Leiden bewirken;
- es ist verboten, Hunde und Katzen für die Herstellung von Pelz- oder Fellartikeln jeder Art zu be-nutzen, solche Artikel nach Italien einzuführen oder mit ihnen zu handeln, andernfalls ist mit Haft-strafen von 3-12 Monaten oder Bußgeldern von 5.000 - 100.000 Euro zu rechnen.

Ausgenommen bei der Gesetzgebung über die "schlechte Behandlung" von Tieren blieben freilich wei-terhin Jagd- und Fischereiausübung, Tiertransporte, der Bereich der Tierschlachtung, wissenschaft-liche Versuche sowie Zirkusaktivitäten und Zoologische Gärten.
2005 verbot die Verfügung des Gesundheitsministeriums den Einsatz von Halsbändern mit elektrisch-en Strafimpulsen und analogen Instrumenten beim Hund.

Im Dezember 2006 folgte die Verfüg-ung des Gesundheitsministeriums zum Schutz der Öffentlichkeit vor aggres-siven Hunden.
Ich möchte hier niemanden mit der Auf -zählung und den Details weiterer Ge-setze langweilen.
Klar ist, dass das kontinuierliche Dräng -en großer Organisationen wie etwa der Lega Antivivisezione (LAV) und der Grünen im Laufe der letzten 20 Jahre Früchte getragen hat, und zumindest Heimtiere nicht mehr als Objekte be-trachtet werden, mit denen der Besitz-er nach Belieben verfahren kann.
Die Kontrolle der Einhaltung der neuen Gesetze obliegt einer ganzen Palette von Ordnungshütern: Carabinieri, Forst -behörde, Finanzbehörde, Staatspoli-zei, Stadtpolizei, Provinzpolizei und vereidigte Aufseher der anerkannten Tierschutzorganisationen können und sollen ein achtsames Auge darauf halt-

Haltungsbedingungen, die der Natur des Hundes entsprechen?

en, wie ihre Landsleute mit Hunden und Katzen umgehen. Und selbstverständlich kann jeder Bürger jederzeit bei irgendeiner dieser kompetenten Stellen Anzeige erstatten, ob nun gegen eine nament-lich genannte Person oder gegen Unbekannt, oder, wenn er seiner Sache nicht sicher ist, einfach eine Meldung machen, und es der Polizei überlassen festzustellen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht. Sollte dies der Fall sein und jemand schließlich wegen eines schweren Deliktes verurteilt wer-den, ist das keine Bagatelle mehr, denn sein Führungszeugnis wird für alle Zeiten den Vermerk "Vor-bestraft" enthalten.
Aus Überzeugung oder zähneknirschend - Tierschutz ist wie man sieht sogar für das Parlament in Rom längst ein Thema geworden. Seit Jahren existieren außerdem Aktionen mit Prominenten aus dem Film- und Showbusiness und Fernsehspots gegen die Aussetzung von Tieren zur Ferienzeit. Das Gesetz von 2004 sieht überdies "die Integration didaktischer Programme zur wirksamen Unterweisung der Schül -er in Sachen Tierverhaltenskunde und Respekt für Tiere, auch mittels praktischer Übungen, in allen Arten von Schulen vor." Und solche Aufklärungsprogramme sind keine Projekte auf dem Papier ge-blieben, sondern finden tatsächlich statt.
Ja, woran liegt es also, dass dennoch jeden Sommer und in jeder Jagdsaison Tausende von Hunden aus-gesetzt werden, dass viele Tausende von ihnen unter Bedingungen leben und arbeiten müssen, die ganz gewiss nicht mit ihrer Natur als sensible, soziale, intelligente, bewegungsfreudige Tiere vereinbar sind, dass viele Arbeitshunde vermutlich im Leben mehr Tritte und Schläge bekommen als Futter ?

Glücklich der Hund, der am Leben seines Menschen wirklich teilnehmen kann. Aber - ist das beweisbar?

Ich kann dazu nur meine eigene Hypothese bieten. Es gibt keinen wissenschaftlichen, unumstößlichen, jedem eingänglichen Maßstab für das seelische Wohlbefinden eines Hundes.
Unzählige Male habe ich gesehen, wie Hunde, die in winzigen Verschlägen untergebracht sind, Monate lang ohne Auslauf, mit trocknem Brot und Essensre-sten gefüttert werden, von ihren Haltern nichts an-deres als unwirsche Kommandos kennen, Stockhiebe bei "Ungehorsam" und ansonsten komplette Mißacht -ung - wie solche Hunde, kaum dass ihr Besitzer den Verschlag öffnet wedelnd und wuffend an ihm hoch-springen, ihm die Hände lecken wollen (Stimmungs-

äußerungen die als übertriebene Freude interpretiert und natürlich bestraft werden), ihm nicht von der Seite weichen und nur Augen und Ohren für diesen einen Menschen haben. Mit welchen Argument-en überzeugt man einen Polizisten (vom Hundehalter selbst ganz zu schweigen), dass dieser Vierbein-er nicht seinen natürlichen Bedürfnissen gemäß gehalten wird? Wie beweist man, dass der Hund, der jeden Tag Auslauf erhält, Erziehung, Ausbildung, rassegerechte Beschäftigung, der wirklich mit sein-em Menschen zusammen lebt, auch wenn er vielleicht nachts in der Hütte im Garten schläft, dass dieser Hund glücklich ist, glücklicher als sein Kollege im Verschlag? Wie beweist man, dass der Vier-beiner, weil er nie normale Sozialkontakte mit Artgenossen und anderen Menschen pflegen konnte, nun deshalb extrem scheu oder aggressiv auf sie reagiert, und nicht wie der stolze Besitzer glaubt, weil er eben nur ihn liebt? Natürlich liefert jedes fundierte Werk über Hundeverhalten klare An-gaben, wie das Wedeln des Hundes je nach Intensität und Höhe in Verbindung mit anderen Körper-signalen zu interpretieren ist, wie Demutsverhalten aussieht und wie Aggression, in welchem Kontext und welcher Quantität solches Verhalten als günstig oder ungünstig zu bewerten ist und vieles mehr. Aber es wird wohl ewig ein Wunschtraum bleiben, daß Politiker, Tierschützer und der durchschnitt-liche Hundehalter Signor X solche Bücher lesen, sorgsam verdauen und dann daraus ihr praktisches Verhalten ableiten. Es ist viel einfacher, sich in der angenehmen Überzeugung zu wiegen, dass der Hund mit seinem Leben vollauf zufrieden ist, solange er frißt und mit dem Schwanz wackelt wenn Herrchen oder Frauchen nahen. Eine bequeme Lösung, die übrigens nicht nur südlich der Alpen unzähl-ige Anhänger hat.
Und dann ist da die in Italien weit verbreitete Mentalität des "non dire niente!", des "sag bloß nichts!" Insbesondere in den Dörfern und kleinen Städtchen wo jeder jeden kennt ist es scheinbar weitgehend tabu, dem Nachbarn mal ordentlich die Meinung zu sagen, es sei denn die Angelegenheit betrifft einen selbst und man platzt fast vor Zorn. Doch wie Giuseppe oder Giovanni seinen Hund hält und behandelt interessiert nun wirklich niemanden. Es sei denn der Köter klaut Hühner, und dem schafft man mit gezielten Schlägen (auf den Hund) sehr rasch Abhilfe. Gewiß aber zeigt man den Nachbarn deshalb nicht bei der Polizei an, die ihrerseits nicht nach Giuseppes und Giovannis sucht, die ihren Hund mißhandeln. Und wo kein Kläger......
Für uns nördliche Hundefans ist es fast unbegreiflich, dass der Vierbeiner in Italien nicht denselben emotionalen Stellenwert genießt wie bei uns. Aber, Großstädter vielleicht ausgeklammert, reserviert der italienische Normalbürger seine Gefühle, sein Engagement, seine Zukunftshoffnungen auf Kinder, Enkel, Verwandte jeder Art, nicht auf den Köter. Und solange der Hund keinen "ideellen" Wert be-sitzt, im Bewußtsein seines Halters und der breiten Öffentlichkeit kein "jemand" ist, nützen auch die schönsten Gesetze sehr wenig.
(Quellen: Comune di Napoli; L'applicazione della nuova legge; La nuova legge; Parlamento italiano)

Fotos: Middelhaufe 1,2,3: Coppola 4; Siebert 5

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