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Das Tierschutzgesetz
in Italien
Von
Sabine Middelhaufe
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Italienreisende von
früher noch daran, dass Tierschütz-er vor allem Welpen
und Junghunde auf den Wochenmärkten "ausstellten"
und zur Adoption anboten. Das Ergebnis kann man sich leicht vorstellen:
Kinder quengelten solange, bis Mamma nachgab und sie den süßen
kleinen Hund mit Heim nehmen durften. Und da Wochenmärkte in
den Städten der traditio-nelle Treffpunkt der Männer aus
den umliegenden Dörfern sind, verschwand sicherlich so mancher
Jagdhundwelpe auf Nimmerwiedersehen bei Jägern, die ihn dann
in der nächsten Jagdsaison ausprob-ierten, bei Versagen weiterreichten,
entsorgten oder töteten. Man notierte lediglich die Adresse
des Spontan-Adoptanten, erhielt meist eine freiwillige Spende von
ihm, legte ihm noch ans Herz, das Tier-chen gut zu behandeln, und
das war's.
Natürlich sahen auch die Tierschützer selbst die Fragwürdigkeit
dieser Methode ein, und viele Ver-eine lehnten sie ab. Andererseits
war Tierschutz damals vor allem ein Wettlauf mit der Zeit. Aufge-griffene
Hunde durften nämlich laut Gesetz nach einer bestimmten, kurzen
Frist im Auffanglager ge-tötet werden.
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| 1986:
Früher
wurden herrenlose Hunde auf dem Wochenmarkt zur Adoption
angeboten. |
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Das
alles änderte sich 1991, als nach jahrzehntelanger
Schlacht der "anima-listi" (Tierschützer) , das Gesetz
Nr. 281 endlich die Tötung herrenloser Hunde und Katzen verbot
und die Bestandskontrolle durch Sterilisationspro-gramme ihren
Anfang
nahm.
1993 folgte das Gesetz Nr. 413 mit den Bestimmungen für
die Arbeitsver-weigerung aus Gewissensgründen bei Tierversuchen.
2001 erschien das Regionale Gesetz Nr. 16 zum Schutz von Heimtieren
(die wörtliche Übersetzung des ital. Begriffes "animali
d'affezione" wäre "Liebhabertiere",
den ich hier mit "Heimtiere" gleichsetze) sowie
der Prävention des Streunertums durch Anmeldepflicht im Heimtierregister,
weitere Sterilisationsprogramme, Betreu -ung streunender Hunde
in
dem Gebiet, in dem sie leben, Schutz streunender Katzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man einen Hundewelpen
nicht vor der 8. Lebenswoche von seiner Mutter trennen soll, um seine
psychophysi-sche Entwicklung nicht zu gefährden, dass er mit
einem komplett und korrekt ausgefüllten Impfpass übergeben
werden soll und 60 Tage nach der Geburt |
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bzw. Übernahme
bei der lokalen Gesundheitsbehörde ins Haustierregister
eingetragen werden muss. 2004
erweiterte das Gesetz Nr. 189 das Italienische Strafgesetzbuch
um folgende Aspekte:
- ein Tier auszusetzen wird erstmals als echte Straftat behandelt,
die mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldbuße von 1.000
- 10.000 Euro geahndet wird;
- dasselbe Strafmaß ist vorgesehen, wenn man Tiere unter Bedingungen
hält, die mit ihrer Natur nicht vereinbar sind und schweres
Leid herbeiführen;
- bestraft wird mit 3-18 Monaten Haft, wer ein Tier durch Grausamkeit
oder ohne Notwendigkeit zu Tode bringt;
- wer ein Tier durch Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit verletzt,
d.h. es Quälereien aussetzt oder es zu unzumutbaren Verhaltensweisen,
Anstrengungen und Arbeiten zwingt, muss je nach Schwere des Vergehens
mit einer Haftstrafe von 3-12 Monaten oder einer Geldbuße
zwischen 3.000 und 15.000 Euro rechnen;
- in diesem Sinne sind auch alle Tierkämpfe verboten, und die
Veranstalter und Wett-Teilnehmer kön-nen zu einer Haftstrafe
von 1-3 Jahren oder Geldbußen von bis zu 160.000 Euro verurteilt
werden. Die Strafen werden noch erheblich verschärft, wenn
solche Kämpfe unter Beteiligung von Minder-jährigen oder
von bewaffneten Personen organisiert und wenn die Kämpfe für
den Video Schwarz-markt gefilmt werden;
- verboten sind ferner alle öffentlichen Darbietungen mit Tieren,
die bei diesen Leiden bewirken;
- es ist verboten, Hunde und Katzen für die Herstellung von
Pelz- oder Fellartikeln jeder Art zu be-nutzen, solche Artikel nach
Italien einzuführen oder mit ihnen zu handeln, andernfalls
ist mit Haft-strafen von 3-12 Monaten oder Bußgeldern von
5.000 - 100.000 Euro zu rechnen.
Ausgenommen bei der Gesetzgebung über die "schlechte Behandlung"
von Tieren blieben freilich wei-terhin Jagd- und Fischereiausübung,
Tiertransporte, der Bereich der Tierschlachtung, wissenschaft-liche
Versuche sowie Zirkusaktivitäten und Zoologische Gärten.
2005 verbot die Verfügung des Gesundheitsministeriums
den Einsatz von Halsbändern mit elektrisch-en Strafimpulsen
und analogen Instrumenten beim Hund.
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| Im Dezember
2006 folgte die Verfüg-ung des Gesundheitsministeriums
zum Schutz der Öffentlichkeit vor aggres-siven Hunden.
Ich möchte hier niemanden mit der Auf -zählung und den
Details weiterer Ge-setze langweilen.
Klar ist, dass das kontinuierliche Dräng -en großer Organisationen
wie etwa der Lega Antivivisezione (LAV) und der Grünen
im Laufe der letzten 20 Jahre Früchte getragen hat, und zumindest
Heimtiere nicht mehr als Objekte be-trachtet werden, mit denen der
Besitz-er nach Belieben verfahren kann.
Die Kontrolle der Einhaltung der neuen Gesetze obliegt einer ganzen
Palette von Ordnungshütern: Carabinieri, Forst -behörde,
Finanzbehörde, Staatspoli-zei, Stadtpolizei, Provinzpolizei
und vereidigte Aufseher der anerkannten Tierschutzorganisationen
können und sollen ein
achtsames Auge darauf halt-
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| Haltungsbedingungen,
die der Natur des Hundes entsprechen? |
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en,
wie ihre Landsleute mit Hunden und Katzen umgehen. Und selbstverständlich
kann jeder Bürger jederzeit bei
irgendeiner dieser kompetenten Stellen Anzeige erstatten, ob
nun gegen eine nament-lich genannte Person oder gegen Unbekannt,
oder,
wenn er seiner Sache nicht sicher ist, einfach eine Meldung machen,
und es der Polizei überlassen festzustellen, ob ein Gesetzesverstoß
vorliegt oder nicht. Sollte dies der Fall sein und jemand schließlich
wegen eines schweren Deliktes verurteilt wer-den, ist das keine
Bagatelle
mehr, denn sein Führungszeugnis wird für alle Zeiten
den Vermerk "Vor-bestraft" enthalten.
Aus Überzeugung
oder zähneknirschend - Tierschutz ist wie man sieht sogar für
das Parlament in Rom längst ein Thema geworden. Seit Jahren
existieren außerdem Aktionen mit Prominenten aus dem Film-
und Showbusiness und Fernsehspots gegen die Aussetzung von Tieren
zur Ferienzeit. Das Gesetz von 2004 sieht überdies "die
Integration didaktischer Programme zur wirksamen Unterweisung der
Schül -er in Sachen Tierverhaltenskunde und Respekt für
Tiere, auch mittels praktischer Übungen, in allen Arten von
Schulen vor." Und solche Aufklärungsprogramme sind keine
Projekte auf dem Papier ge-blieben, sondern finden tatsächlich
statt.
Ja, woran liegt es also, dass dennoch jeden Sommer und in jeder
Jagdsaison Tausende von Hunden aus-gesetzt werden, dass viele Tausende
von ihnen unter Bedingungen leben und arbeiten müssen, die
ganz gewiss nicht mit ihrer Natur als sensible, soziale, intelligente,
bewegungsfreudige Tiere vereinbar sind, dass viele Arbeitshunde
vermutlich im Leben mehr Tritte und Schläge bekommen als Futter
?
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| Glücklich
der Hund, der am Leben seines Menschen wirklich teilnehmen kann.
Aber - ist das beweisbar? |
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Ich kann dazu
nur meine eigene Hypothese bieten. Es gibt keinen wissenschaftlichen,
unumstößlichen, jedem eingänglichen Maßstab
für das seelische Wohlbefinden eines Hundes.
Unzählige Male habe ich gesehen, wie Hunde, die in winzigen
Verschlägen untergebracht sind, Monate lang ohne Auslauf, mit
trocknem Brot und Essensre-sten gefüttert werden, von ihren
Haltern nichts an-deres als unwirsche Kommandos kennen, Stockhiebe
bei "Ungehorsam" und ansonsten komplette Mißacht
-ung - wie solche Hunde, kaum dass ihr Besitzer den Verschlag öffnet
wedelnd und wuffend an ihm hoch-springen, ihm die Hände lecken
wollen (Stimmungs-
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| äußerungen
die als übertriebene Freude interpretiert und
natürlich bestraft werden), ihm nicht von der Seite weichen
und nur Augen und Ohren für diesen einen Menschen haben.
Mit welchen Argument-en überzeugt man einen Polizisten
(vom Hundehalter selbst ganz zu schweigen), dass dieser Vierbein-er
nicht seinen natürlichen Bedürfnissen gemäß
gehalten wird? Wie beweist man, dass der Hund, der jeden Tag
Auslauf erhält, Erziehung, Ausbildung, rassegerechte Beschäftigung,
der wirklich mit sein-em Menschen zusammen lebt, auch wenn er
vielleicht
nachts in der Hütte im Garten schläft, dass dieser
Hund glücklich ist, glücklicher als sein Kollege
im Verschlag? Wie beweist man, dass der Vier-beiner, weil er
nie normale Sozialkontakte
mit Artgenossen und anderen Menschen pflegen konnte, nun deshalb
extrem scheu oder aggressiv auf sie reagiert, und nicht wie
der
stolze Besitzer glaubt, weil er eben nur ihn liebt? Natürlich
liefert jedes fundierte Werk über Hundeverhalten klare
An-gaben, wie das Wedeln des Hundes je nach Intensität
und Höhe
in Verbindung mit anderen Körper-signalen zu interpretieren
ist, wie Demutsverhalten aussieht und wie Aggression, in welchem
Kontext und welcher Quantität solches Verhalten als günstig
oder ungünstig zu bewerten ist und vieles mehr. Aber es
wird wohl ewig ein Wunschtraum bleiben, daß Politiker,
Tierschützer
und der durchschnitt-liche Hundehalter Signor X solche Bücher
lesen, sorgsam verdauen und dann daraus ihr praktisches Verhalten
ableiten. Es ist viel einfacher, sich in der angenehmen Überzeugung
zu wiegen, dass der Hund mit seinem Leben vollauf zufrieden
ist,
solange er frißt und mit dem Schwanz wackelt wenn Herrchen
oder Frauchen nahen. Eine bequeme Lösung, die übrigens
nicht nur südlich der Alpen unzähl-ige Anhänger
hat.
Und dann ist da die in Italien weit verbreitete Mentalität
des "non dire niente!", des "sag bloß nichts!"
Insbesondere in den Dörfern und kleinen Städtchen wo
jeder jeden kennt ist es scheinbar weitgehend tabu, dem Nachbarn
mal ordentlich die Meinung zu sagen, es sei denn die Angelegenheit
betrifft einen selbst und man platzt fast vor Zorn. Doch wie Giuseppe
oder Giovanni seinen Hund hält und behandelt interessiert
nun wirklich niemanden. Es sei denn der Köter klaut Hühner,
und dem schafft man mit gezielten Schlägen (auf den Hund)
sehr rasch Abhilfe. Gewiß aber zeigt man den Nachbarn deshalb
nicht bei der Polizei an, die ihrerseits nicht nach Giuseppes
und Giovannis sucht, die ihren Hund mißhandeln. Und wo kein
Kläger......
Für uns nördliche Hundefans ist es fast unbegreiflich,
dass der Vierbeiner in Italien nicht denselben emotionalen Stellenwert
genießt wie bei uns. Aber, Großstädter vielleicht
ausgeklammert, reserviert der italienische Normalbürger seine
Gefühle, sein Engagement, seine Zukunftshoffnungen auf Kinder,
Enkel, Verwandte jeder Art, nicht auf den Köter. Und solange
der Hund keinen "ideellen" Wert be-sitzt, im Bewußtsein
seines Halters und der breiten Öffentlichkeit kein "jemand"
ist, nützen auch die schönsten Gesetze sehr wenig.
(Quellen: Comune
di Napoli; L'applicazione
della nuova legge; La
nuova legge; Parlamento
italiano) |
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Fotos: Middelhaufe
1,2,3: Coppola 4; Siebert 5
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